Allgemeine Geschäftsbedingungen
MB SmartSystems — Manuel Büttner
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Manuel Büttner, MB SmartSystems, Schlesierstraße 19a, 64665 Alsbach-Hähnlein (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Die AGB gelten für folgende Leistungsbereiche:
- KI-Automatisierung und Prozessoptimierung
- Erstellung und Wartung von Websites
- Beratungsleistungen (Prozess-Check, Automation Audit)
- Laufende Betreuung im Rahmen von Retainer-Verträgen
(3) Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich KI-Automatisierung, Webentwicklung und IT-Beratung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Folgende Leistungspakete werden angeboten:
a) Prozess-Check (einmalig)
Analyse der Geschäftsprozesse des Auftraggebers, Identifikation von Automatisierungspotenzialen, Erstellung einer ROI-Rechnung und einer priorisierten Empfehlung.
b) Starter-Projekt (einmalig)
Umsetzung einer einzelnen Automatisierung inklusive Einrichtung, Test, Einweisung und Support nach Go-Live.
c) Komplett-System (einmalig)
Umsetzung eines zusammenhängenden Prozesses mit mehreren Automationen, ggf. Datenbank-Setup und Dashboard, inklusive Schulung und Support nach Go-Live.
d) Retainer (monatlich)
Laufende Betreuung, Wartung, Monitoring und Weiterentwicklung bestehender Systeme.
e) Website-Erstellung und -Wartung
Erstellung, Pflege und technische Wartung von Websites.
(3) Die konkreten Leistungen, Preise und Zeitrahmen werden im jeweiligen Angebot festgelegt. Das Angebot hat Vorrang vor diesen AGB.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch:
- Schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber (auch per E-Mail), oder
- Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer nach Auftragserteilung
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Dies umfasst insbesondere:
- Zugangsdaten zu relevanten Systemen und Accounts
- Informationen zu bestehenden Geschäftsprozessen
- Beispieldaten und Vorlagen
- Zeitnahe Rückmeldungen und Freigaben
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Daraus entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.
(4) Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner eigenen Daten verantwortlich. Er wird vor Beginn der Arbeiten ein Backup seiner relevanten Systeme und Daten erstellen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung). Sollte sich dies ändern, wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert.
(3) Einmalige Projekte werden wie folgt in Rechnung gestellt:
- Prozess-Check: Gesamtbetrag bei Auftragserteilung
- Starter-Projekt: 50% bei Auftragserteilung, 50% bei Fertigstellung
- Komplett-System: 30% bei Auftragserteilung, 40% bei Zwischenabnahme, 30% bei Fertigstellung
(4) Retainer-Verträge werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
(6) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
§ 6 Leistungszeit
(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot als verbindlich gekennzeichnet sind. Anderenfalls handelt es sich um voraussichtliche Zeitangaben.
(2) Die Leistungszeit beginnt erst, wenn alle erforderlichen Informationen und Zugänge vom Auftraggeber bereitgestellt wurden.
(3) Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, berechtigen den Auftragnehmer, die Leistungszeit entsprechend zu verlängern.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber und übergibt die Leistung zur Prüfung.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und abzunehmen oder konkrete Mängel schriftlich zu benennen.
(3) Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe den vereinbarten Anforderungen entspricht.
(2) Mängelansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber den Mangel innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung schriftlich anzeigt.
(3) Bei berechtigten Mängelansprüchen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(5) Keine Gewährleistung besteht für:
- Mängel, die durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter verursacht wurden
- Änderungen an Drittanbieter-Systemen (API-Änderungen, Software-Updates), die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen
- Ausfall oder Fehlfunktion von Drittanbieter-Diensten (Cloud-Dienste, APIs)
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Automatisierungen, Workflows und Konfigurationen.
(2) Ausgenommen sind Werkzeuge, Bibliotheken und Vorlagen, die der Auftragnehmer projektübergreifend entwickelt hat und einsetzt. Diese verbleiben beim Auftragnehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung anonymisiert als Referenz zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder unabhängig von der anderen Partei erlangt wurden.
§ 12 Datenschutz
(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(2) Der Auftragnehmer setzt zur Leistungserbringung auch Dienste ein, die Daten in Drittländern (insbesondere USA) verarbeiten. Der Auftraggeber wird vor Projektbeginn darüber informiert, welche Dienste konkret zum Einsatz kommen. Für alle eingesetzten Drittanbieter liegen Data Processing Agreements mit EU-Standardvertragsklauseln vor.
(3) Der Auftragnehmer trifft angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten (dokumentiert in den TOMs).
§ 13 Laufzeit und Kündigung
Einmalige Projekte (Prozess-Check, Starter, Komplett)
(1) Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistung.
(2) Eine vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber ist möglich. In diesem Fall sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
Retainer-Verträge
(3) Retainer-Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten.
(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Website-Wartungsverträge
(5) Website-Wartungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Allgemein
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Darmstadt, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: März 2026
MB SmartSystems
Manuel Büttner
Schlesierstraße 19a
64665 Alsbach-Hähnlein
info@mb-smartsystems.de